Auslagenabrechnung

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Damit Auslagen vom Verein erstattet werden können, müssen diese durch Einzelnachweise belegbar sein. Voraussetzung für einen Anspruch auf Erstattung ist die Notwendigkeit einer Auslage im Auftrag des Vereins bzw. im Rahmen der Vereinstätigkeit. Im Zweifelsfall sollte vor der Entstehung von Kosten ein Vorstandsbeschluss herbeigeführt werden.

Die Abrechnung der Auslagen sollte zeitnah erfolgen. Dies ist auf jeden Fall gegeben, wenn der Anspruch im Folgemonat (ausgehend vom Belegdatum) geltend gemacht wird. Sofern es sich um Auslagen im letzten Kalendermonat eines Jahres (Dezember) handelt, sollte die Abrechnung bis zum 27.12. erfolgen, damit die Überweisung noch im laufenden Jahr erfolgen kann.

Die Auslagen können über das folgende Formular abgerechnet werden.

Auslagenabrechnung

Kassenbelege können gerne vorab online eingereicht werden. Bei Kassenbelegen ab 20 Euro erfolgt die Überweisung erst, sobald der Originalbeleg vorliegt. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte die folgende Adresse verwendet werden: Ralf Jakob, Haldenweg 21, 79241 Ihringen.
* Diese Felder müssen ausgefüllt werden.

E-Rechnung

Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Welche Änderungen sich mit der E-Rechnung für unseren Verein ergeben, sind in der folgenden Datei aufgeführt.

Medien

Damit die Aktivitäten des Fördervereins in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, ist die Nutzung des unseres Logos hilfreich. Wir stellen dieses daher für unsere Vorstandsmitglieder zur Verfügung.

Das 1962 eröffnete Kaiserstuhlbad liegt zwischen Ihringen und Merdingen.

Der Förderverein wurde 2021 gegründet, um den Badebetrieb in Ihringen dauerhaft zu erhalten.