Vielen Dank für dein Engagement und deinen Einsatz für den Förderverein.
Damit Auslagen vom Verein erstattet werden können, müssen diese durch Einzelnachweise belegbar sein. Voraussetzung für einen Anspruch auf Erstattung ist die Notwendigkeit einer Auslage im Auftrag des Vereins bzw. im Rahmen der Vereinstätigkeit. Im Zweifelsfall sollte vor der Entstehung von Kosten ein Vorstandsbeschluss herbeigeführt werden.
Die Abrechnung der Auslagen sollte zeitnah erfolgen. Dies ist auf jeden Fall gegeben, wenn der Anspruch im Folgemonat (ausgehend vom Belegdatum) geltend gemacht wird. Sofern es sich um Auslagen im letzten Kalendermonat eines Jahres (Dezember) handelt, sollte die Abrechnung bis zum 27.12. erfolgen, damit die Überweisung noch im laufenden Jahr erfolgen kann.
Die Auslagen können über das folgende Formular abgerechnet werden.